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Wir suchen immer wieder freiwillige Helfer!
Unsere Ehrenamtler profitieren von der Bayerischen Ehrenamtskarte & künftig der Ehrenamtspauschale, wodurch sie viele Vorteile genießen!
EHRENAMTSPAUSCHALE (steuerl. Freibetrag 840 €)
Das Gesetz wurde zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, am 01.01.2007 eingeführt (§ 3 Nr. 26 a EStG).
(Textauszug, mit Video-Erklärung)
Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher steuerlicher Freibetrag von nunmehr 840 Euro pro Jahr. Mit diesem Freibetrag haben gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich Tätigen (Helfer, Mitglieder, Vorstand) finanziell zu honorieren – ohne dass für diesen Betrag Steuern beim Verein oder den Begünstigten anfallen.
Das Geld gibt es also brutto für netto – frei nach dem Motto: “Ehre, wem Ehre gebührt”.
Was gilt beim Thema Rückspende?
Unter einer Aufwandsspende, auch “Rückspende” genannt, versteht man die Rückzahlung einer bereits gezahlten Vergütung an den Verein in Form einer Spende. Das kann zum Beispiel die Ehrenamtspauschale sein.
Wenn das Mitglied jedoch einverstanden ist, kann es eine VERZICHTSERKLÄRUNG abgeben und erhält eine SPENDENQUITTUNG, mittels der die Ehrenamtspauschale direkt von der Steuer abgesetzt werden kann.
Warum aber lohnt es sich, die Pauschale zurück zu zahlen?
Zunächst einmal profitiert Ihr Verein. Denn wenn ein Mitglied die Pauschale von 840€ als Spende zurückzahlt, hat der Verein de facto kein Geld ausgegeben. Das Mitglied kann aber die die Spende von der Steuer absetzen und somit sein zu versteuerndes Einkommen mindern.
(Textauszug)
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG)
Eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG bis zu 840 Euro jährlich (mit Wirkung ab 1. Januar 2007 eingeführt; 500 Euro bis 2012, 720 Euro 2013 bis 2020) ist nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei, wenn sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung/Verein oder bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gezahlt wird, die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fällt.
Dieser persönliche Steuerfreibetrag ist die Ehrenamtspauschale.
BAYERISCHE EHRENAMTSKARTE
(Textauszug)
Die Bayerische Ehrenamtskarte: eine Karte, viele Vorteile, in BLAU oder GOLD!
Mit der Ehrenamtskarte kostenlos Bayerns Schlösser und Burgen besichtigen oder weniger Eintritt für einen Freizeitpark zahlen? Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie bei rund 5.000 regionalen und überregionalen Anbietern in ganz Bayern vielfältige Vergünstigungen.
Die Bayerische Ehrenamtskarte – ein Dankeschön mit Mehrwert
Wenn Sie sich in Bayern ehrenamtlich engagieren, können Sie die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Der Freistaat Bayern hat die Ehrenamtskarte gemeinsam mit den kreisfreien Städten und den Landkreisen als ein sichtbares Zeichen der Anerkennung eingeführt. Sie ist ein Dankeschön mit Mehrwert: Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können bayernweit bei zahlreichen öffentlichen und privaten Anbietern Vergünstigungen bekommen.
BAYERISCHE EHRENAMTSBEAUFTRAGTE
(Textauszug Bayer. Staatsregierung)
Am 08. November 2023 wurde Gabi Schmidt, MdL, von Ministerpräsident Dr. Markus Söder zur neuen Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt berufen.
„Seit meiner Kindheit wurde ich durch großartige Vorbilder im Ehrenamt geprägt. Ich freue mich von Herzen auf diese ehrenvolle Aufgabe“, sagt Gabi Schmidt.
EHRENAMT BAYERN
Engagiert in Bayern - Das Ehrenamtsportal
Förderprojekte der Zukunftsstiftung.
DEUTSCHE STIFTUNG FÜR ENGAGEMENT UND EHRENAMT
Bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.
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